{"id":279,"date":"2019-09-09T11:17:32","date_gmt":"2019-09-09T09:17:32","guid":{"rendered":"http:\/\/ds.test\/?page_id=279"},"modified":"2019-12-04T21:42:24","modified_gmt":"2019-12-04T20:42:24","slug":"terms-and-conditions","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/dockschiff.de\/en\/terms-and-conditions\/","title":{"rendered":"Terms and Conditions"},"content":{"rendered":"<h2>1. Verbindlichkeit<\/h2>\n<p>1.1. Die nachfolgenden Gesch\u00e4ftsbedingungen sind f\u00fcr die Abwicklung der Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) erteilten Auftr\u00e4ge und f\u00fcr das zugrundeliegende Vertragsverh\u00e4ltnis allein verbindlich. Die Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle von Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) angebotenen Leistungen. \u00c4nderungen oder Abweichungen von diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen bed\u00fcrfen der schriftlichen Vereinbarung.<\/p>\n<h2>2. Urheberrecht<\/h2>\n<p>2.2. Vorschl\u00e4ge, Konzepte und Entw\u00fcrfe von Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) sowie Quellcode und Werk- und Reinzeichnungen stellen gesch\u00fctzte Werke im Sinne des \u00a72 UrhG dar, so dass sie dem Schutzbereich dieses Gesetzes unterliegen. Ohne die Erlaubnis von Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) d\u00fcrfen sie weder im Original, noch bei der Reproduktion benutzt oder ver\u00e4ndert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen und Details, ist unzul\u00e4ssig. Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) ist dazu berechtigt sich zu jeder Zeit als Urheber der von Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) geschaffenen Arbeiten zu bezeichnen und diese zu signieren.<\/p>\n<h2>3. Angebot<\/h2>\n<p>3.1. Alle Preise gelten netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.<\/p>\n<p>3.2. Die von Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) vorgelegten Angebote oder Kostenvoranschl\u00e4ge sind freibleibend und unverbindlich. Insbesondere im Zulieferbereich k\u00f6nnen Fremdeinwirkungen, z.B. Text- oder Druckkosten oftmals nur gesch\u00e4tzt werden, au\u00dferdem unterliegen derartige Kosten gr\u00f6\u00dferen Schwankungen, so dass eine Verbindlichkeit der angegebenen Preise und Kosten nicht einger\u00e4umt werden kann. Eine Haftung f\u00fcr die gemachten Angaben ist daher ausgeschossen.<\/p>\n<h2>4. Auftragserteilung<\/h2>\n<p>4.1. Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form oder per E-Mail an Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) erfolgen.<\/p>\n<p>4.2. Der Vertragsabschluss erfolgt mit der Annahme der Bestellungen des Auftraggebers durch schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung per E-Mail oder Briefpost seitens Dockschiff Digital (Dockschiff GbR).<\/p>\n<p>4.3. Auf elektronischem Wege \u00fcbersandte Bestellungen (durch E-Mail\/Formularversand) sind auch ohne Unterschrift f\u00fcr den Auftraggeber bindend.<\/p>\n<h2>5. Zahlungsbedingungen<\/h2>\n<p>5.1. Die Verg\u00fctung ist jeweils zum Abschluss einer Projektstufe entsprechend dem f\u00fcr den Vertrag vereinbarten Zeitplan f\u00e4llig.<\/p>\n<p>5.2. Bei gr\u00f6\u00dferen Auftr\u00e4gen werden Akontozahlungen berechnet, und zwar in der Regel 50% der Schlussabrechnung.<\/p>\n<p>5.3. Ist der Erf\u00fcllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des Auftraggebers gef\u00e4hrdet, so kann Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) Vorrauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht f\u00e4lligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Arbeiten zur\u00fcckhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Auftr\u00e4gen einstellen. Diese Rechte stehen Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) auch dann zu, wenn der Arbeitgeber trotz einer verzugsbegr\u00fcndeten Mahnung keine Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in H\u00f6he von 3% \u00fcber dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugszinsen in H\u00f6he von 3% \u00fcber dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen, vielmehr bleibt sie vorbehalten.<\/p>\n<p>5.4. Die Unterbreitung von Vorschl\u00e4gen oder die Vorlage von auftragsbezogenen Entw\u00fcrfen ist kostenpflichtig. Abgelehnte, nicht zur Ausf\u00fchrung gelangende Vorschl\u00e4ge oder Entw\u00fcrfe sind ohne Nutzung, n\u00e4mlich als Konzeptions- bzw. Entwurfsverg\u00fctung, zu entlohnen. Eine sp\u00e4tere Nutzung setzt in jedem Falle die Zustimmung von Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) und die Bezahlung eines Nutzungshonorars voraus. Soweit in dem zugrundeliegenden Vertrag die Leistungen nicht ausdr\u00fccklich genannt sind, gilt folgendes: In der Verg\u00fctung enthalten sind, soweit<br \/>\nnicht anders vereinbart &#8211; Problembesprechung &#8211; Ausarbeitung einer Pr\u00e4sentation &#8211; \u00dcbertragung der vereinbarten Nutzungsrechte bei Ausf\u00fchrung des Auftrages durch Dockschiff Digital (Dockschiff GbR).<br \/>\nIn der Verg\u00fctung nicht enthalten und besonders zu zahlen sind &#8211; s\u00e4mtliche Fremdkosten, au\u00dferordentliche Materialaufwendungen, Fotoarbeiten, Musteranfertigungen, au\u00dferordentliche Administrations-Organisationsarbeiten. &#8211; Druck\u00fcberwachung und Beschaffung von Werbemitteln, allgemeine Spesen, die effektive Reisezeit und Reiseaufwendungen; &#8211; zus\u00e4tzliche, gew\u00fcnschte oder notwendige Besprechungen beim Auftraggeber oder Lieferanten; &#8211; zus\u00e4tzliche vom Auftraggeber geforderte Entwurfsvarianten und \u00dcberarbeitungen.<br \/>\nDiese in der Verg\u00fctung nicht enthaltenen Leistungen sind nach den entstehenden Kosten mit handels\u00fcblichen Aufschlag abzurechnen.<br \/>\nDie nicht enthaltenen Eigenleistungen (wie z.B. Reinzeichnungen, Umarbeitungen, Musteranfertigungen etc.) werden nach Zeitaufwand zus\u00e4tzlich berechnet.<\/p>\n<h2>6. Vorgaben des Kunden<\/h2>\n<p>6.1. W\u00fcnsche und Vorgaben des Auftraggebers die bei der Herstellung des Vertragsgegenstandes ber\u00fccksichtigt werden sollen und zwischen den Parteien vereinbart worden sind, bed\u00fcrfen stets der Schrift- bzw. Textform.<\/p>\n<p>6.2. Gegebenenfalls wird der Leistungsumfang durch Zusatzauftr\u00e4ge erweitert. Ist nichts anderes vereinbart, gilt der regelm\u00e4\u00dfige Stundensatz von Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) als vereinbart.<\/p>\n<p>6.3. Nach Fertigstellung des Projektes (Abnahme) ist eine weitere Betreuung des Projektes des Auftraggebers durch Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) nach Vereinbarung m\u00f6glich. Ist nichts anderes vereinbart, gilt der regelm\u00e4\u00dfige Stundensatz von Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) als vereinbart.<\/p>\n<h2>7. Lieferzeit<\/h2>\n<p>7.1. Liefertermine bed\u00fcrfen der schriftlichen Vereinbarung in einem Zeitplan.<\/p>\n<p>7.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) alle notwendigen Informationen und Materialien f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Vertrages zu \u00fcbermitteln. Eine Verz\u00f6gerung dieser \u00dcbermittlung durch den Auftraggeber oder durch am Projekt beteiligter Drittfirmen zieht auch eine entsprechende Verz\u00f6gerung des Liefertermins nach sich. Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) wird den Auftraggeber dementsprechend \u00fcber die Verz\u00f6gerung informieren.<\/p>\n<p>7.3. F\u00fcr die Dauer der Pr\u00fcfung von Entw\u00fcrfen, Demos, Testversionen, Programmen oder Programmteilen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet.<\/p>\n<p>7.4. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung \u00c4nderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so ist Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) berechtigt, die Lieferzeit im eigenen Ermessen und unter Ber\u00fccksichtigung der Interessen des Auftraggebers entsprechend zu verl\u00e4ngern.<\/p>\n<p>7.5. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Aus\u00fcbung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.<\/p>\n<p>7.6. Schadensersatzanspr\u00fcche f\u00fcr die \u00dcberschreitung von Fristen und Terminen, auch wenn sie ausdr\u00fccklich vereinbart wurden, sind stets ausgeschlossen, es sei denn, dass Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) eigenes grobes Verschulden trifft.<\/p>\n<h2>8. Nutzungsrecht<\/h2>\n<p>8.1. Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) r\u00e4umt dem Auftraggeber mit der \u00dcbergabe der erstellten Vertragsgegenst\u00e4nde (Internetseiten, Scripts, Programme, Grafiken) ein einfaches, r\u00e4umlich und zeitlich unbegrenztes Recht ein, diese nach dem im Vertrag vereinbarten Umfang f\u00fcr ausschlie\u00dflich eigene Zwecke auf Dauer zu nutzen.<\/p>\n<p>8.2. Weitergehende Rechte, insbesondere zur Vervielf\u00e4ltigung \u00fcber das f\u00fcr die vertragsgem\u00e4\u00dfe Nutzung notwendige Ma\u00df hinaus, werden nicht einger\u00e4umt.<\/p>\n<p>8.3. Die Anfertigung einer Sicherungskopie und die Vervielf\u00e4ltigung im Rahmen der \u00fcblichen Datensicherungen in angemessener Anzahl durch den Auftraggeber sind erlaubt.<\/p>\n<p>8.4. Die Dekompilierung im Rahmen des \u00a7 69e UrhG bleibt ebenfalls gestattet. Die Rechte des Auftraggebers aus \u00a7\u00a7 69d Abs. 2 und 3 UrhG bleiben ebenfalls unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>8.5. An Entw\u00fcrfen, Modellen, Skizzen u. \u00e4. Arbeiten von Dockschiff Digital (Dockschiff GbR), die der Erarbeitung des endg\u00fcltigen Projekts dienen, werden dem Auftraggeber keine Nutzungsrechte einger\u00e4umt. W\u00fcnscht der Auftraggeber eine Nutzung von Konzepten und Ideen aus der Entwurfsphase, bedarf es f\u00fcr die Einr\u00e4umung von Nutzungsrechten einer gesonderten Vereinbarung.<\/p>\n<p>8.6. Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) beh\u00e4lt sich das Recht vor, mit dem Produkt in den \u00fcblichen Medien zu werben und den Auftraggeber als Referenz zu nennen. Dies kann durch Abbildungen sowie \u00fcber funktionsf\u00e4hige Ausschnitte des Produktes geschehen.<\/p>\n<p>8.7. Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung der Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) zustehenden Verg\u00fctung beh\u00e4lt sich Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) das Recht vor, die nach \u00a7 6 einger\u00e4umten Nutzungsrechte des Auftraggebers jederzeit ohne Frist und Ank\u00fcndigung zu widerrufen.<\/p>\n<h2>9. Besondere Bedingungen f\u00fcr den Werbebereich<\/h2>\n<p>9.1. Von jedem unter Zugrundelegung der Vorschl\u00e4ge oder Entw\u00fcrfe realisierten Werbemittel sind mindestens 5 einwandfreie Exemplare Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) kostenlos zur Verf\u00fcgung zu stellen. Die Beschaffung von Werbemitteln sowie die \u00dcberwachung der Vervielf\u00e4ltigung erfolgt nur aufgrund einer Vereinbarung und wird nach Zeitaufwand zus\u00e4tzlich in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, handels\u00fcbliche Abweichungen bez\u00fcglich der Druckprodukte hinzunehmen. Sollte im Rahmen der Vertragsverh\u00e4ltnisse mit den Druckereien Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) verpflichtet sein, Mehr- bzw. Minderlieferungen abzunehmen und zu bezahlen, so gleicht sich auch der zwischen dem Auftraggeber und Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) vereinbarte Lieferumfang dieser Abnahmeverpflichtungen an. Der Auftraggeber ist also verpflichtet Minder- bzw. Mehrleistungen bei Mengenschwankungen abzunehmen und zu bezahlen.<br \/>\nDer Auftraggeber hat die Vertragsgem\u00e4\u00dfheit der gelieferten Produkte und Arbeiten sowie der zur Korrektur \u00fcbersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse unverz\u00fcglich zu pr\u00fcfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerkl\u00e4rung auf den Auftraggeber \u00fcber, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreifeerkl\u00e4rung anschlie\u00dfenden Fertigung entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt auch f\u00fcr alle sonstigen Freigabeerkl\u00e4rungen des Auftraggebers. Ist der Auftraggeber Vollkaufmann und r\u00fcgt er eventuelle M\u00e4ngel nicht unverz\u00fcglich, so verliert er sein Gew\u00e4hrleistungsrecht. Korrekturen, die Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) nicht zu vertreten hat gehen auf Kosten des Auftraggebers.<\/p>\n<h2>10. Korrekturen und \u00c4nderungen<\/h2>\n<p>10.1. Korrekturen und \u00c4nderungen, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht \u00fcberschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen enthalten. Bei \u00dcberschreitung wird Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) den Kunden im Voraus informieren und dies mit ihm abstimmen.<\/p>\n<p>10.2. Beide Vertragspartner sind berechtigt, unter Angabe wichtiger Gr\u00fcnde den anderen Vertragspartner aufzufordern, \u00fcber \u00c4nderungen oder fachliche Feinspezifikationen zu beraten und zu verhandeln.<\/p>\n<p>10.3. Soweit der Auftraggeber \u00fcber Abschnitt 10 1. hinausgehende \u00c4nderungen w\u00fcnscht, wird Dockschiff Digital (Dockschiff GbR), gegen Verg\u00fctung auf Zeit- und Materialbasis stundens\u00e4tzlich t\u00e4tig. Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) wird den dabei entstehenden Aufwand pr\u00fcfen, sowie ob die gew\u00fcnschte \u00c4nderung durchf\u00fchrbar ist, und den Auftraggeber dann dar\u00fcber informieren, welche \u00c4nderungen sich dabei insbesondere hinsichtlich der Kosten und des Zeitplans voraussichtlich ergeben. Soweit m\u00f6glich und notwendig, wird Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) auch pr\u00fcfen, inwieweit eine solche \u00c4nderung Auswirkungen auf bisher realisierte Leistungen und deren Nutzbarkeit hat.<\/p>\n<p>10.4. Wird \u00fcber ein \u00c4nderungsverlangen keine Einigung erzielt, werden die Parteien, soweit sie keine andere Vereinbarung treffen, das Projekt entsprechend in der bisher aktuellen Version realisieren.<\/p>\n<p>10.5. \u00c4nderungsverlangen bed\u00fcrfen der Textform.<\/p>\n<h2>11. Nutzungsrecht externe gekaufte Bildmaterialien<\/h2>\n<p>11.1. Bei einem Bild-Zukauf, sog. Stockphotos, f\u00fcr ein bestimmtes Projekt durch Dockschiff Digital (Dockschiff GbR), ist Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) Lizenztr\u00e4ger und kann dieses Bildmaterial nicht an den Kunden weitergeben.<\/p>\n<h2>12. Abnahme und Beanstandungen<\/h2>\n<p>12.1. Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) zeigt die Abnahmebereitschaft der Projektergebnisse durch \u00dcbergabe an den Auftraggeber an.<\/p>\n<p>12.2. Der Auftraggeber wird die Projektergebnisse nach \u00dcbergabe unverz\u00fcglich daraufhin untersuchen und testen, ob diese im Wesentlichen vertragsgem\u00e4\u00df sind. Etwaige M\u00e4ngel wird der Auftraggeber Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) umgehend mitteilen.<\/p>\n<p>12.3. Entsprechen die Projektergebnisse im Wesentlichen den vertraglichen Bestimmungen, erkl\u00e4rt der Auftraggeber die Abnahme. Diese Erkl\u00e4rung erfolgt in Textform durch einen Freigabevermerk.<\/p>\n<p>12.4. Geht in einer Frist von 10 Tagen nach \u00dcbergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche M\u00e4ngelr\u00fcge von nicht unerheblichen M\u00e4ngeln ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht.<\/p>\n<p>12.5. F\u00fcr M\u00e4ngel, die dem Auftraggeber bei Abnahme bekannt waren, die bei einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Erstuntersuchung offensichtlich gewesen w\u00e4ren oder die sonst fahrl\u00e4ssig dem Auftraggeber nicht bekannt wurden oder die vom Auftraggeber nicht gemeldet wurden, stehen dem Auftraggeber die Rechte aus der M\u00e4ngelgew\u00e4hrleistung nicht zu.<\/p>\n<h2>13. Sach- und Rechtsm\u00e4ngel<\/h2>\n<p>13.1. Der Quellcode ist zur Darstellung auf die jeweils bei Vertragserf\u00fcllung aktuellste Version der sog. Standardbrowser geeignet. Standardbrowser sind Internet Explorer ab Version 8, Firefox ab Version 6 und Safari ab Version 5. Der Anwender\/Betrachter hat im Browser (Betrachtungssoftware f\u00fcr Internetseiten) individuelle Einstellm\u00f6glichkeiten, die die Darstellungsweise der Seiten ver\u00e4ndern k\u00f6nnen. Die verschiedenen Browser interpretieren den Quellcode zum Teil ebenfalls unterschiedlich, was zu unterschiedlichen Darstellungsarten f\u00fchren kann. Die unterschiedliche Darstellung mit unterschiedlichen Browsern und geringf\u00fcgigen Abweichungen stellt deswegen keinen Mangel dar, insbesondere nicht abweichende Darstellung oder fehlende Funktionalit\u00e4ten durch veraltete Browser.<\/p>\n<p>13.2. Nutzungsbeschr\u00e4nkungen oder Fehler, die durch Bedienung, Hardware, Betriebssystem, Systemumgebung des Auftraggebers verursacht sind, sind keine M\u00e4ngel. F\u00fcr den Fall, dass sich bei der Fehlersuche oder \u00dcberpr\u00fcfung zeigt, dass die Betriebsst\u00f6rung nicht auf einem Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) zurechenbaren Mangel beruht, ist Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) berechtigt, den dadurch veranlassten Aufwand in Rechnung zu stellen.<\/p>\n<p>13.3. Bei berechtigten M\u00e4ngelr\u00fcgen, hat der Auftraggeber ein Recht zur Nacherf\u00fcllung. Im Rahmen der Nacherf\u00fcllung beseitigt Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) den Mangel nach Wahl des Auftragsgebers entweder durch Nachlieferung oder Nachbesserung. Der Auftraggeber hat Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) eine angemessene Frist zur Nacherf\u00fcllung zu gew\u00e4hren. Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) tr\u00e4gt im Falle der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erh\u00f6hen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erf\u00fcllungsort befindet.<\/p>\n<p>13.4. Die Mangelbeseitigung durch Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) kann auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisung an den Auftraggeber erfolgen.<\/p>\n<p>13.5. Fehlerbeseitigungen sind grunds\u00e4tzlich nur in der aktuellen Programmversion m\u00f6glich, da ein Fehler in \u00e4lteren Programmversionen nicht per Programmcode-Debugger nachvollziehbar ist. Eine neue Programmversion ist vom Auftraggeber auch zu \u00fcbernehmen, wenn diese f\u00fcr ihn zu hinnehmbaren Anpassungs- und Umstellungsproblemen f\u00fchrt.<\/p>\n<p>13.6. Der Auftraggeber gibt Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) zum Zweck der Gew\u00e4hrleistungsma\u00dfnahmen jede notwendige Unterst\u00fctzung, insbesondere durch Fehlermeldungen, Anwendungsdaten, Einblick in die Betriebsunterlagen, Benutzung der EDV-Anlage, Zugang zu den Betriebsr\u00e4umen usw.<\/p>\n<p>13.7. Ist die Nacherf\u00fcllung fehlgeschlagen oder hat Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) die Nacherf\u00fcllung endg\u00fcltig und ernsthaft verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den R\u00fccktritt vom Vertrag erkl\u00e4ren. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Auftraggeber zumutbar sind.<\/p>\n<p>13.8. Schadensersatzanspr\u00fcche wegen des Mangels kann der Auftraggeber neben R\u00fccktritt und Minderung geltend machen, wenn Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) ein Verschulden trifft. Das Recht des Auftraggebers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzanspr\u00fcchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>13.9. Die Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche verj\u00e4hren &#8211; au\u00dfer bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie &#8211; nach Ablauf von 12 Monaten ab Gefahr\u00fcbergang.<\/p>\n<p>13.10. Im Falle der Arglist und im Falle der \u00dcbernahme einer Garantie durch Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) bleiben die gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungsbestimmungen unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>13.11. Die Anspr\u00fcche wegen Sach- und Rechtsm\u00e4ngel entfallen, wenn das Programm ohne die schriftliche Zustimmung von Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) ver\u00e4ndert wurde und der Auftraggeber nicht beweist, dass der Mangel von einer vertragswidrigen Nutzung unabh\u00e4ngig ist und eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass dieser Umstand den Mangel herbeigef\u00fchrt hat, nicht widerlegt.<\/p>\n<h2>14. Eigentumsvorbehalt<\/h2>\n<p>14.1. Bei der Lieferung von Ware bleibt diese bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) noch gegen\u00fcber dem Auftraggeber zustehenden Forderungen in deren Eigentum. Der Auftraggeber tritt seine Forderung aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung hierdurch an Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) ab, wobei Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) diese Abtretung annimmt. An den sonstigen Arbeiten r\u00e4umt Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) lediglich Nutzungsrechte in dem vereinbarten Umfang ein, Eigentums- und Urheberrecht wird also nicht \u00fcbertragen.<\/p>\n<h2>15. Mitwirkung des Auftraggebers<\/h2>\n<p>15.1. S\u00e4mtliche Fragen Dockschiff Digital (Dockschiff GbR)s \u00fcber Angelegenheiten des Unternehmens des Auftraggebers werden m\u00f6glichst vollst\u00e4ndig, zutreffend und kurzfristig beantwortet. Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) wird nur solche Fragen stellen, deren Beantwortung von Bedeutung f\u00fcr das Projekt sein kann.<\/p>\n<p>15.2. Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) wird auch ungefragt und fr\u00fchzeitig \u00fcber solche Umst\u00e4nde informiert, die von Bedeutung f\u00fcr das gemeinsame Projekt sein k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>15.3. Von Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) gelieferte Ergebnisse und Berichte werden vom Kunden innerhalb einer Frist von 5 Werktagen abgenommen. Erforderliche Korrekturen und \u00c4nderungsw\u00fcnsche werden Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) unverz\u00fcglich schriftlich mitgeteilt. \u00c4u\u00dfert sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, gilt die Leistung als abgenommen.<\/p>\n<h2>16. Haftung<\/h2>\n<p>16.1. F\u00fcr Sch\u00e4den, die an anderen Rechtsg\u00fctern als dem Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit entstehen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Sch\u00e4den nicht auf vors\u00e4tzlichem oder grob fahrl\u00e4ssigem Verhalten von Dockschiff Digital (Dockschiff GbR), eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von f\u00fcr den Vertragszweck wesentlichen Nebenpflichten ist. Der Auftraggeber \u00fcbernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung f\u00fcr die Richtigkeit von Bild und Text. Die Freigabe von Produktion und Ver\u00f6ffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer<br \/>\nGesamtheit oder in Teilen an Dockschiff Digital (Dockschiff GbR), stellt er Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) von jeglicher Haftung frei. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Anspr\u00fcche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.<\/p>\n<p>16.2. Der Auftraggeber gew\u00e4hrleistet, dass die Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) zur Verf\u00fcgung gestellten Inhalte und Materialien vollumf\u00e4nglich frei von Rechten Dritten sind und auch aus rechtlicher Sicht f\u00fcr die Nutzung im Projekt zur Verf\u00fcgung gestellt werden d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>16.3. F\u00fcr den Fall, dass trotzdem Rechte Dritter (z.B. Marken-, Geschmacksmuster oder Patentrechte) durch die Nutzung des \u00fcbermittelten Materialien durch Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) ber\u00fchrt werden, stellt der Auftraggeber Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) von etwaigen Anspr\u00fcchen Dritter frei und wird dies auch gegen\u00fcber den Dritten auf Anfrage mitteilen. Im laufenden Verfahren wird der Auftraggeber auf Seiten Dockschiff Digital (Dockschiff GbR)s beitreten. Er wird dieser s\u00e4mtliche Kosten, insbesondere auch die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung erstatten.<\/p>\n<p>16.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet angemessene Vorkehrungen f\u00fcr den Fall zu treffen, dass ein Programm ganz oder teilweise nicht ordnungsgem\u00e4\u00df arbeitet, und zwar durch ein Ausweichverfahren, Datensicherung, St\u00f6rungsdiagnose usw. Der Auftraggeber ist verpflichtet etwaigen Datenverlust vorzubeugen und regelm\u00e4\u00dfige und ordnungsgem\u00e4\u00dfe Datensicherung vorzunehmen. Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) haftet nicht f\u00fcr etwaige Sch\u00e4den aus Datenverlust.<\/p>\n<p>16.5. Wenn die von Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) \u00fcbernommenen Aufgaben Arbeiten an oder mit EDV-Ger\u00e4ten des Kunden sowie Ver\u00e4nderungen von Quellcode oder Datenbanken mit sich bringen, wird der Auftragsgeber rechtzeitig vor Beginn der entsprechenden T\u00e4tigkeiten von Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) eine leicht rekonstruierbare Sicherung der Daten sicherstellen.<\/p>\n<p>16.6. Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Kunde Mitwirkungsobliegenheiten gem\u00e4\u00df Abschnitt 15 nicht, nicht vollst\u00e4ndig oder nicht rechtzeitig erf\u00fcllt hat, ist die Haftung von Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) ausgeschlossen. Den Nachweis der vollst\u00e4ndigen und rechtzeitigen Erf\u00fcllung aller Mitwirkungsobliegenheiten wird im Streitfall der Kunde f\u00fchren. Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) \u00fcbernimmt ferner keine Haftung f\u00fcr etwaige Sch\u00e4den des Kunden, die auf Nichtbeachtung der Sicherungsobliegenheit gem\u00e4\u00df Abschnitt 16.5 beruhen.<\/p>\n<p>16.7. Alle etwaigen Schadensersatzanspr\u00fcche gegen Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) verj\u00e4hren sp\u00e4testens nach Ablauf von 12 Monaten. Die Verj\u00e4hrungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, sp\u00e4testens jedoch mit Abschluss der vertragsgem\u00e4\u00dfen T\u00e4tigkeit.<\/p>\n<p>16.8. Ein aus der Beratung und Optimierung resultierender Erfolg der Zusammenarbeit wird von Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) mit R\u00fccksicht auf die jeweilige Aufgabenstellung und den Einfluss von nicht vorhersehbaren externen Faktoren insbesondere bei der Suchmaschinenoptimierung nicht garantiert werden.<\/p>\n<h2>17. Aufrechnung und Zur\u00fcckbehaltungsrecht<\/h2>\n<p>17.1. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zur\u00fcckbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu.<\/p>\n<h2>18. Vollmacht<\/h2>\n<p>18.1. Aufgrund des \u00fcbertragenen Auftrages hat Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) Vertretungsvollmacht, im eigenen Namen des Auftraggebers und f\u00fcr dessen Rechnung nach Absprache Fremdleistungen zu den \u00fcblichen Bedingungen zu bestellen. Der Auftraggeber hat Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) von den Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus einem solchen Auftrag ergeben. Soweit Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) aufgrund dieser Vollmacht Fremdleistungen im Namen und f\u00fcr Rechnung des Auftraggeber vergibt, haftet Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) nicht f\u00fcr die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.<\/p>\n<h2>19. Datensicherheit<\/h2>\n<p>19.1. Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) verwendet die vom Auftraggeber zum Zwecke des Vertrages angegeben pers\u00f6nlichen Daten (wie z.B. Name, Anschrift, Zahlungsdaten) ausschlie\u00dflich zur Erf\u00fcllung und Abwicklung des Vertrages. Die Daten werden au\u00dfer zum Zwecke der Vertragsdurchf\u00fchrung nicht an Dritte weiter gegeben. Mit der vollst\u00e4ndigen Abwicklung des Vertrages, wozu auch die vollst\u00e4ndige Zahlung der vereinbarten Verg\u00fctung geh\u00f6rt, werden die Kundendaten, soweit eine Aufbewahrung nicht aus gesetzlichen Gr\u00fcnden notwendig ist, gel\u00f6scht, sofern der Auftraggeber einer weiteren Verarbeitung und Nutzung der Daten nicht ausdr\u00fccklich eingewilligt hat. Der Auftraggeber kann jederzeit unentgeltlich die gespeicherten Daten bei Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) abfragen, \u00e4ndern oder l\u00f6schen lassen. Etwaige Einwilligungen k\u00f6nnen jederzeit widerrufen werden.<\/p>\n<h2>20. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten<\/h2>\n<p>20.1. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) angefertigt werden, verbleiben bei Dockschiff Digital (Dockschiff GbR). Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis f\u00fchrenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entw\u00fcrfen, Produktionsdaten etc.<\/p>\n<h2>21. Media-Planung und Media-Durchf\u00fchrung<\/h2>\n<p>21.1. Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zug\u00e4nglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zug\u00e4nglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) dem Kunden durch diese Leistungen nicht.<\/p>\n<p>21.2. Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) verpflichtet sich, alle Verg\u00fcnstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung zu ber\u00fccksichtigen und diese an den Kunden weiter zu geben.<\/p>\n<p>21.3. Bei umfangreichen Media-Leistungen ist Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. F\u00fcr eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermines durch einen versp\u00e4teten Zahlungseingang haftet Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) entsteht dadurch nicht.<\/p>\n<h2>22. Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische<\/h2>\n<p>22.1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand f\u00fcr alle aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis entstehenden Anspr\u00fcche und Rechtsstreitigkeiten einschl. Wechsel- und Urkundenprozesse ist Berlin, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB ist.<\/p>\n<p>22.2. Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer der genannten Bedingungen wird die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bedingung nicht ber\u00fchrt. Die unwirksame Bedingung wird in einem solchen Falle viel mehr durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bedingung m\u00f6glichst nahe kommt.<\/p>\n<p><em>Berlin, November 2019<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Verbindlichkeit 1.1. Die nachfolgenden Gesch\u00e4ftsbedingungen sind f\u00fcr die Abwicklung der Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) erteilten Auftr\u00e4ge und f\u00fcr das zugrundeliegende Vertragsverh\u00e4ltnis allein verbindlich. 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