1. Verbindlichkeit
1.1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind für die Abwicklung der Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) erteilten Aufträge und für das zugrundeliegende Vertragsverhältnis allein verbindlich. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle von Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) angebotenen Leistungen. Änderungen oder Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
2. Urheberrecht
2.2. Vorschläge, Konzepte und Entwürfe von Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) sowie Quellcode und Werk- und Reinzeichnungen stellen geschützte Werke im Sinne des §2 UrhG dar, so dass sie dem Schutzbereich dieses Gesetzes unterliegen. Ohne die Erlaubnis von Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) dürfen sie weder im Original, noch bei der Reproduktion benutzt oder verändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen und Details, ist unzulässig. Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) ist dazu berechtigt sich zu jeder Zeit als Urheber der von Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) geschaffenen Arbeiten zu bezeichnen und diese zu signieren.
3. Angebot
3.1. Alle Preise gelten netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
3.2. Die von Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) vorgelegten Angebote oder Kostenvoranschläge sind freibleibend und unverbindlich. Insbesondere im Zulieferbereich können Fremdeinwirkungen, z.B. Text- oder Druckkosten oftmals nur geschätzt werden, außerdem unterliegen derartige Kosten größeren Schwankungen, so dass eine Verbindlichkeit der angegebenen Preise und Kosten nicht eingeräumt werden kann. Eine Haftung für die gemachten Angaben ist daher ausgeschossen.
4. Auftragserteilung
4.1. Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form oder per E-Mail an Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) erfolgen.
4.2. Der Vertragsabschluss erfolgt mit der Annahme der Bestellungen des Auftraggebers durch schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail oder Briefpost seitens Dockschiff Digital (Dockschiff GbR).
4.3. Auf elektronischem Wege übersandte Bestellungen (durch E-Mail/Formularversand) sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Die Vergütung ist jeweils zum Abschluss einer Projektstufe entsprechend dem für den Vertrag vereinbarten Zeitplan fällig.
5.2. Bei größeren Aufträgen werden Akontozahlungen berechnet, und zwar in der Regel 50% der Schlussabrechnung.
5.3. Ist der Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) Vorrauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Arbeiten zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) auch dann zu, wenn der Arbeitgeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen, vielmehr bleibt sie vorbehalten.
5.4. Die Unterbreitung von Vorschlägen oder die Vorlage von auftragsbezogenen Entwürfen ist kostenpflichtig. Abgelehnte, nicht zur Ausführung gelangende Vorschläge oder Entwürfe sind ohne Nutzung, nämlich als Konzeptions- bzw. Entwurfsvergütung, zu entlohnen. Eine spätere Nutzung setzt in jedem Falle die Zustimmung von Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) und die Bezahlung eines Nutzungshonorars voraus. Soweit in dem zugrundeliegenden Vertrag die Leistungen nicht ausdrücklich genannt sind, gilt folgendes: In der Vergütung enthalten sind, soweit
nicht anders vereinbart – Problembesprechung – Ausarbeitung einer Präsentation – Übertragung der vereinbarten Nutzungsrechte bei Ausführung des Auftrages durch Dockschiff Digital (Dockschiff GbR).
In der Vergütung nicht enthalten und besonders zu zahlen sind – sämtliche Fremdkosten, außerordentliche Materialaufwendungen, Fotoarbeiten, Musteranfertigungen, außerordentliche Administrations-Organisationsarbeiten. – Drucküberwachung und Beschaffung von Werbemitteln, allgemeine Spesen, die effektive Reisezeit und Reiseaufwendungen; – zusätzliche, gewünschte oder notwendige Besprechungen beim Auftraggeber oder Lieferanten; – zusätzliche vom Auftraggeber geforderte Entwurfsvarianten und Überarbeitungen.
Diese in der Vergütung nicht enthaltenen Leistungen sind nach den entstehenden Kosten mit handelsüblichen Aufschlag abzurechnen.
Die nicht enthaltenen Eigenleistungen (wie z.B. Reinzeichnungen, Umarbeitungen, Musteranfertigungen etc.) werden nach Zeitaufwand zusätzlich berechnet.
6. Vorgaben des Kunden
6.1. Wünsche und Vorgaben des Auftraggebers die bei der Herstellung des Vertragsgegenstandes berücksichtigt werden sollen und zwischen den Parteien vereinbart worden sind, bedürfen stets der Schrift- bzw. Textform.
6.2. Gegebenenfalls wird der Leistungsumfang durch Zusatzaufträge erweitert. Ist nichts anderes vereinbart, gilt der regelmäßige Stundensatz von Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) als vereinbart.
6.3. Nach Fertigstellung des Projektes (Abnahme) ist eine weitere Betreuung des Projektes des Auftraggebers durch Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) nach Vereinbarung möglich. Ist nichts anderes vereinbart, gilt der regelmäßige Stundensatz von Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) als vereinbart.
7. Lieferzeit
7.1. Liefertermine bedürfen der schriftlichen Vereinbarung in einem Zeitplan.
7.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) alle notwendigen Informationen und Materialien für die Durchführung des Vertrages zu übermitteln. Eine Verzögerung dieser Übermittlung durch den Auftraggeber oder durch am Projekt beteiligter Drittfirmen zieht auch eine entsprechende Verzögerung des Liefertermins nach sich. Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) wird den Auftraggeber dementsprechend über die Verzögerung informieren.
7.3. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen, Programmen oder Programmteilen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet.
7.4. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so ist Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) berechtigt, die Lieferzeit im eigenen Ermessen und unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers entsprechend zu verlängern.
7.5. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
7.6. Schadensersatzansprüche für die Überschreitung von Fristen und Terminen, auch wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden, sind stets ausgeschlossen, es sei denn, dass Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) eigenes grobes Verschulden trifft.
8. Nutzungsrecht
8.1. Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) räumt dem Auftraggeber mit der Übergabe der erstellten Vertragsgegenstände (Internetseiten, Scripts, Programme, Grafiken) ein einfaches, räumlich und zeitlich unbegrenztes Recht ein, diese nach dem im Vertrag vereinbarten Umfang für ausschließlich eigene Zwecke auf Dauer zu nutzen.
8.2. Weitergehende Rechte, insbesondere zur Vervielfältigung über das für die vertragsgemäße Nutzung notwendige Maß hinaus, werden nicht eingeräumt.
8.3. Die Anfertigung einer Sicherungskopie und die Vervielfältigung im Rahmen der üblichen Datensicherungen in angemessener Anzahl durch den Auftraggeber sind erlaubt.
8.4. Die Dekompilierung im Rahmen des § 69e UrhG bleibt ebenfalls gestattet. Die Rechte des Auftraggebers aus §§ 69d Abs. 2 und 3 UrhG bleiben ebenfalls unberührt.
8.5. An Entwürfen, Modellen, Skizzen u. ä. Arbeiten von Dockschiff Digital (Dockschiff GbR), die der Erarbeitung des endgültigen Projekts dienen, werden dem Auftraggeber keine Nutzungsrechte eingeräumt. Wünscht der Auftraggeber eine Nutzung von Konzepten und Ideen aus der Entwurfsphase, bedarf es für die Einräumung von Nutzungsrechten einer gesonderten Vereinbarung.
8.6. Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) behält sich das Recht vor, mit dem Produkt in den üblichen Medien zu werben und den Auftraggeber als Referenz zu nennen. Dies kann durch Abbildungen sowie über funktionsfähige Ausschnitte des Produktes geschehen.
8.7. Bis zur vollständigen Bezahlung der Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) zustehenden Vergütung behält sich Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) das Recht vor, die nach § 6 eingeräumten Nutzungsrechte des Auftraggebers jederzeit ohne Frist und Ankündigung zu widerrufen.
9. Besondere Bedingungen für den Werbebereich
9.1. Von jedem unter Zugrundelegung der Vorschläge oder Entwürfe realisierten Werbemittel sind mindestens 5 einwandfreie Exemplare Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Beschaffung von Werbemitteln sowie die Überwachung der Vervielfältigung erfolgt nur aufgrund einer Vereinbarung und wird nach Zeitaufwand zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, handelsübliche Abweichungen bezüglich der Druckprodukte hinzunehmen. Sollte im Rahmen der Vertragsverhältnisse mit den Druckereien Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) verpflichtet sein, Mehr- bzw. Minderlieferungen abzunehmen und zu bezahlen, so gleicht sich auch der zwischen dem Auftraggeber und Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) vereinbarte Lieferumfang dieser Abnahmeverpflichtungen an. Der Auftraggeber ist also verpflichtet Minder- bzw. Mehrleistungen bei Mengenschwankungen abzunehmen und zu bezahlen.
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Produkte und Arbeiten sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreifeerklärung anschließenden Fertigung entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt auch für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers. Ist der Auftraggeber Vollkaufmann und rügt er eventuelle Mängel nicht unverzüglich, so verliert er sein Gewährleistungsrecht. Korrekturen, die Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) nicht zu vertreten hat gehen auf Kosten des Auftraggebers.
10. Korrekturen und Änderungen
10.1. Korrekturen und Änderungen, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen enthalten. Bei Überschreitung wird Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) den Kunden im Voraus informieren und dies mit ihm abstimmen.
10.2. Beide Vertragspartner sind berechtigt, unter Angabe wichtiger Gründe den anderen Vertragspartner aufzufordern, über Änderungen oder fachliche Feinspezifikationen zu beraten und zu verhandeln.
10.3. Soweit der Auftraggeber über Abschnitt 10 1. hinausgehende Änderungen wünscht, wird Dockschiff Digital (Dockschiff GbR), gegen Vergütung auf Zeit- und Materialbasis stundensätzlich tätig. Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) wird den dabei entstehenden Aufwand prüfen, sowie ob die gewünschte Änderung durchführbar ist, und den Auftraggeber dann darüber informieren, welche Änderungen sich dabei insbesondere hinsichtlich der Kosten und des Zeitplans voraussichtlich ergeben. Soweit möglich und notwendig, wird Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) auch prüfen, inwieweit eine solche Änderung Auswirkungen auf bisher realisierte Leistungen und deren Nutzbarkeit hat.
10.4. Wird über ein Änderungsverlangen keine Einigung erzielt, werden die Parteien, soweit sie keine andere Vereinbarung treffen, das Projekt entsprechend in der bisher aktuellen Version realisieren.
10.5. Änderungsverlangen bedürfen der Textform.
11. Nutzungsrecht externe gekaufte Bildmaterialien
11.1. Bei einem Bild-Zukauf, sog. Stockphotos, für ein bestimmtes Projekt durch Dockschiff Digital (Dockschiff GbR), ist Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) Lizenzträger und kann dieses Bildmaterial nicht an den Kunden weitergeben.
12. Abnahme und Beanstandungen
12.1. Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) zeigt die Abnahmebereitschaft der Projektergebnisse durch Übergabe an den Auftraggeber an.
12.2. Der Auftraggeber wird die Projektergebnisse nach Übergabe unverzüglich daraufhin untersuchen und testen, ob diese im Wesentlichen vertragsgemäß sind. Etwaige Mängel wird der Auftraggeber Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) umgehend mitteilen.
12.3. Entsprechen die Projektergebnisse im Wesentlichen den vertraglichen Bestimmungen, erklärt der Auftraggeber die Abnahme. Diese Erklärung erfolgt in Textform durch einen Freigabevermerk.
12.4. Geht in einer Frist von 10 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge von nicht unerheblichen Mängeln ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht.
12.5. Für Mängel, die dem Auftraggeber bei Abnahme bekannt waren, die bei einer ordnungsgemäßen Erstuntersuchung offensichtlich gewesen wären oder die sonst fahrlässig dem Auftraggeber nicht bekannt wurden oder die vom Auftraggeber nicht gemeldet wurden, stehen dem Auftraggeber die Rechte aus der Mängelgewährleistung nicht zu.
13. Sach- und Rechtsmängel
13.1. Der Quellcode ist zur Darstellung auf die jeweils bei Vertragserfüllung aktuellste Version der sog. Standardbrowser geeignet. Standardbrowser sind Internet Explorer ab Version 8, Firefox ab Version 6 und Safari ab Version 5. Der Anwender/Betrachter hat im Browser (Betrachtungssoftware für Internetseiten) individuelle Einstellmöglichkeiten, die die Darstellungsweise der Seiten verändern können. Die verschiedenen Browser interpretieren den Quellcode zum Teil ebenfalls unterschiedlich, was zu unterschiedlichen Darstellungsarten führen kann. Die unterschiedliche Darstellung mit unterschiedlichen Browsern und geringfügigen Abweichungen stellt deswegen keinen Mangel dar, insbesondere nicht abweichende Darstellung oder fehlende Funktionalitäten durch veraltete Browser.
13.2. Nutzungsbeschränkungen oder Fehler, die durch Bedienung, Hardware, Betriebssystem, Systemumgebung des Auftraggebers verursacht sind, sind keine Mängel. Für den Fall, dass sich bei der Fehlersuche oder Überprüfung zeigt, dass die Betriebsstörung nicht auf einem Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) zurechenbaren Mangel beruht, ist Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) berechtigt, den dadurch veranlassten Aufwand in Rechnung zu stellen.
13.3. Bei berechtigten Mängelrügen, hat der Auftraggeber ein Recht zur Nacherfüllung. Im Rahmen der Nacherfüllung beseitigt Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) den Mangel nach Wahl des Auftragsgebers entweder durch Nachlieferung oder Nachbesserung. Der Auftraggeber hat Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) trägt im Falle der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet.
13.4. Die Mangelbeseitigung durch Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) kann auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisung an den Auftraggeber erfolgen.
13.5. Fehlerbeseitigungen sind grundsätzlich nur in der aktuellen Programmversion möglich, da ein Fehler in älteren Programmversionen nicht per Programmcode-Debugger nachvollziehbar ist. Eine neue Programmversion ist vom Auftraggeber auch zu übernehmen, wenn diese für ihn zu hinnehmbaren Anpassungs- und Umstellungsproblemen führt.
13.6. Der Auftraggeber gibt Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) zum Zweck der Gewährleistungsmaßnahmen jede notwendige Unterstützung, insbesondere durch Fehlermeldungen, Anwendungsdaten, Einblick in die Betriebsunterlagen, Benutzung der EDV-Anlage, Zugang zu den Betriebsräumen usw.
13.7. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) die Nacherfüllung endgültig und ernsthaft verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Auftraggeber zumutbar sind.
13.8. Schadensersatzansprüche wegen des Mangels kann der Auftraggeber neben Rücktritt und Minderung geltend machen, wenn Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) ein Verschulden trifft. Das Recht des Auftraggebers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt hiervon unberührt.
13.9. Die Gewährleistungsansprüche verjähren – außer bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie – nach Ablauf von 12 Monaten ab Gefahrübergang.
13.10. Im Falle der Arglist und im Falle der Übernahme einer Garantie durch Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen unberührt.
13.11. Die Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängel entfallen, wenn das Programm ohne die schriftliche Zustimmung von Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) verändert wurde und der Auftraggeber nicht beweist, dass der Mangel von einer vertragswidrigen Nutzung unabhängig ist und eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass dieser Umstand den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
14. Eigentumsvorbehalt
14.1. Bei der Lieferung von Ware bleibt diese bis zur vollständigen Bezahlung aller Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) noch gegenüber dem Auftraggeber zustehenden Forderungen in deren Eigentum. Der Auftraggeber tritt seine Forderung aus der Weiterveräußerung hierdurch an Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) ab, wobei Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) diese Abtretung annimmt. An den sonstigen Arbeiten räumt Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) lediglich Nutzungsrechte in dem vereinbarten Umfang ein, Eigentums- und Urheberrecht wird also nicht übertragen.
15. Mitwirkung des Auftraggebers
15.1. Sämtliche Fragen Dockschiff Digital (Dockschiff GbR)s über Angelegenheiten des Unternehmens des Auftraggebers werden möglichst vollständig, zutreffend und kurzfristig beantwortet. Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) wird nur solche Fragen stellen, deren Beantwortung von Bedeutung für das Projekt sein kann.
15.2. Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) wird auch ungefragt und frühzeitig über solche Umstände informiert, die von Bedeutung für das gemeinsame Projekt sein können.
15.3. Von Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) gelieferte Ergebnisse und Berichte werden vom Kunden innerhalb einer Frist von 5 Werktagen abgenommen. Erforderliche Korrekturen und Änderungswünsche werden Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) unverzüglich schriftlich mitgeteilt. Äußert sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, gilt die Leistung als abgenommen.
16. Haftung
16.1. Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Dockschiff Digital (Dockschiff GbR), eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von für den Vertragszweck wesentlichen Nebenpflichten ist. Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer
Gesamtheit oder in Teilen an Dockschiff Digital (Dockschiff GbR), stellt er Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) von jeglicher Haftung frei. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.
16.2. Der Auftraggeber gewährleistet, dass die Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) zur Verfügung gestellten Inhalte und Materialien vollumfänglich frei von Rechten Dritten sind und auch aus rechtlicher Sicht für die Nutzung im Projekt zur Verfügung gestellt werden dürfen.
16.3. Für den Fall, dass trotzdem Rechte Dritter (z.B. Marken-, Geschmacksmuster oder Patentrechte) durch die Nutzung des übermittelten Materialien durch Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) berührt werden, stellt der Auftraggeber Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) von etwaigen Ansprüchen Dritter frei und wird dies auch gegenüber den Dritten auf Anfrage mitteilen. Im laufenden Verfahren wird der Auftraggeber auf Seiten Dockschiff Digital (Dockschiff GbR)s beitreten. Er wird dieser sämtliche Kosten, insbesondere auch die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung erstatten.
16.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet angemessene Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass ein Programm ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet, und zwar durch ein Ausweichverfahren, Datensicherung, Störungsdiagnose usw. Der Auftraggeber ist verpflichtet etwaigen Datenverlust vorzubeugen und regelmäßige und ordnungsgemäße Datensicherung vorzunehmen. Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) haftet nicht für etwaige Schäden aus Datenverlust.
16.5. Wenn die von Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) übernommenen Aufgaben Arbeiten an oder mit EDV-Geräten des Kunden sowie Veränderungen von Quellcode oder Datenbanken mit sich bringen, wird der Auftragsgeber rechtzeitig vor Beginn der entsprechenden Tätigkeiten von Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) eine leicht rekonstruierbare Sicherung der Daten sicherstellen.
16.6. Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Kunde Mitwirkungsobliegenheiten gemäß Abschnitt 15 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung von Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) ausgeschlossen. Den Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungsobliegenheiten wird im Streitfall der Kunde führen. Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) übernimmt ferner keine Haftung für etwaige Schäden des Kunden, die auf Nichtbeachtung der Sicherungsobliegenheit gemäß Abschnitt 16.5 beruhen.
16.7. Alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) verjähren spätestens nach Ablauf von 12 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluss der vertragsgemäßen Tätigkeit.
16.8. Ein aus der Beratung und Optimierung resultierender Erfolg der Zusammenarbeit wird von Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) mit Rücksicht auf die jeweilige Aufgabenstellung und den Einfluss von nicht vorhersehbaren externen Faktoren insbesondere bei der Suchmaschinenoptimierung nicht garantiert werden.
17. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
17.1. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu.
18. Vollmacht
18.1. Aufgrund des übertragenen Auftrages hat Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) Vertretungsvollmacht, im eigenen Namen des Auftraggebers und für dessen Rechnung nach Absprache Fremdleistungen zu den üblichen Bedingungen zu bestellen. Der Auftraggeber hat Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) von den Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus einem solchen Auftrag ergeben. Soweit Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) aufgrund dieser Vollmacht Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggeber vergibt, haftet Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
19. Datensicherheit
19.1. Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) verwendet die vom Auftraggeber zum Zwecke des Vertrages angegeben persönlichen Daten (wie z.B. Name, Anschrift, Zahlungsdaten) ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrages. Die Daten werden außer zum Zwecke der Vertragsdurchführung nicht an Dritte weiter gegeben. Mit der vollständigen Abwicklung des Vertrages, wozu auch die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung gehört, werden die Kundendaten, soweit eine Aufbewahrung nicht aus gesetzlichen Gründen notwendig ist, gelöscht, sofern der Auftraggeber einer weiteren Verarbeitung und Nutzung der Daten nicht ausdrücklich eingewilligt hat. Der Auftraggeber kann jederzeit unentgeltlich die gespeicherten Daten bei Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) abfragen, ändern oder löschen lassen. Etwaige Einwilligungen können jederzeit widerrufen werden.
20. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten
20.1. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) angefertigt werden, verbleiben bei Dockschiff Digital (Dockschiff GbR). Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.
21. Media-Planung und Media-Durchführung
21.1. Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) dem Kunden durch diese Leistungen nicht.
21.2. Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) verpflichtet sich, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung zu berücksichtigen und diese an den Kunden weiter zu geben.
21.3. Bei umfangreichen Media-Leistungen ist Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermines durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen Dockschiff Digital (Dockschiff GbR) entsteht dadurch nicht.
22. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische
22.1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschl. Wechsel- und Urkundenprozesse ist Berlin, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB ist.
22.2. Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer der genannten Bedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingung nicht berührt. Die unwirksame Bedingung wird in einem solchen Falle viel mehr durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bedingung möglichst nahe kommt.
Berlin, November 2019